home_lawyer2_iconbox1

Hilfe & Rettung

Phase I - Die Rettung Ihrer Immobilie bei Zwangsversteigerung,
Kreditkündigung, Insolvenz oder Liquiditätsproblemen.

Die Zwangsversteigerung – die Kreditkündigung – die Insolvenz oder ein Liquiditätsproblem, kann jeden treffen. Wir sind für Sie da, wir helfen, damit es nicht zur Katastrophe kommt.

„Geben Sie uns Ihr Vertrauen, Wir sind ein starker Partner an Ihrer Seite professionell und erfolgreich“

Durch spezielle Lösungswege können wir auch in Sonderfällen die Zwangsversteigerung verhindern und finanzielle Probleme lösen. Egal ob Privatperson, als selbständige oder freiberufliche Person. Es gibt für alles Lösungswege.

Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung helfen wir Ihnen professionell, effektiv & gekonnt ihre Immobilie zu retten.
Sei es durch KREDIT- HYPOTHEKEN und FINANZ- Prävention, Umschuldung, Kreditsanierung, Liquiditätsproblemlösung, Forderungsausgleich, außergerichtlicher Vergleich, oder durch Mediation.

Mit unserer vielfach bewährten und individuellen Vorgehensweise haben Sie eine wesentlich höhere Chance, die Zwangsversteigerung abwenden zu können und die Immobilie oder Ihr Vermögen zu retten.

Unsere Erfolgsquote spricht für sich – werden auch Sie ein Teil unseres Erfolges.
Geben Sie uns Ihr Vertrauen. Lassen Sie sich helfen!

Wie können und dürfen wir Ihnen helfen?

1Ihre Ziele – Ihr Fokus
- Sie möchten die Zwangsversteigerung abwenden?
- Sie wollen Informationen erhalten, über Ihre Rechte und
   Chancen, welche Ihre Situation wieder lebenswert machen?
- Sie möchten die Immobilie retten, Vermögen schützen
   und weiterhin die Immobile nutzen?
- Sie möchten und werden kämpfen?
- Sie möchten die Schulden reguliert haben?
- Sie möchten wieder schuldenfrei sein?
- Sie möchten endlich Ruhe haben von den Gläubigern
   und deren Post?
- Sie möchten wieder ruhig schlafen können?
- Sie sind ehrlich und offen!
- Sie bauen Vertrauen zu den Rettungs-Helfern auf!
- Sie gehen notwendige Wege gemeinsam mit uns!
- Sie sind offen für Wege, welche für Sie noch nicht sichtbar
    sind und noch nicht in Ihrem Fokus stehen!

Wenn das Ihre Ziele sind, dann sind Sie bei uns - Herzlich Willkommen - und genau richtig!
2Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist oft die „letzte Möglichkeit“, welche einem Gläubiger, oder einer zerstrittenen Eigentümergemeinschaft bleibt, um an Ihre Gelder zu kommen, oder zumindest zu einem Teil an Ihre Gelder zu kommen.

Es kann viele Gründe geben, für eine Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung.
- Gnadenlose Willkür von Banken und Gläubigern
- Der Kapitaldienst kann nicht mehr bedient werden,
   d.h. Sie können die Raten nicht mehr bezahlen und es hat eine Kreditkündigung gegeben.
- Die Bank oder Gläubiger stimmen einem Hausverkauf nicht zu, da das Haus unter Wert
   verkauft werden würde, und ein Gläubiger eventuell das Nachsehen hätte, entweder nur einen Teil seines Geldes zu bekommen oder    gar nichts.
- Die Eigentümer- oder Erbengemeinschaft sind sich nicht einig, können sich nicht einigen, da womöglich Streit oder oft auch
   eigene Interessen verfolgt werden wollen und somit keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
- sowie natürlich viele weitere Möglichkeiten.

Aber in den meisten Fällen, folgt eine Zwangsversteigerung, auf eine voreinhergehende Vollstreckungsmaßnahme, welche oft von Banken oder anderen Gläubigern eingeleitet wurden.

Nun: was können wir für Sie tun?

Sie wollen – Ihre Ist-Situation verändern und optimieren?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.


Wir helfen Ihnen gerne, aber dazu benötigen wir von Ihnen Unterstützung und Informationen, welche wir anhand einer Analyse mit Ihnen erarbeiten wollen. Welche Lösung und Strategie wir dann vorschlagen und verfolgen, hängt immer vom Einzelfall ab.

3Kreditkündigung / Darlehenskündigung – oder drohende Kreditkündigung
Wenn eine Bank den Kredit kündigt, eine sogenannte Darlehenskündigung ausspricht und den Restbetrag fällig stellt, stehen viele Menschen mit „dem Rücken an der Wand“ Ausweg- und Hilflosigkeit machen sich breit. Wenn nichts dagegen unternommen wird, sind die Folgen daraus fast immer die gleichen: die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung kommt auf Sie zu. Es kommt zur Verwertung der Immobilie durch den Gläubiger.

„Dieses muss aber nicht sein, wenn sie jetzt und sofort handeln!“

Bei einer drohenden Kündigung Ihres Immobilien- Grundschuld oder Hypothekendarlehens oder erfolgter Kündigung des Darlehens, hilft in der Regel nur die Hilfe eines professionellen Managements.
Ist diese Situation der Kündigung eingetreten, ist es notwendig sofort Maßnahmen einzuleiten, Kontakt zu dem Gläubiger aufzunehmen und vieles mehr.

Ganz wichtig ist hier in dieser Phase, keine Zeit zu verlieren. Jeder Tag ist kostbar. Jeder Tag der unnütz vergeht, ist ein verlorener Tag.
Um Ihre Immobilie erhalten zu können muss jetzt agiert werden und nicht erst reagiert werden, wenn es schon fast zu spät ist und Ihnen die Grundschuldbestellungsurkunde des Gläubigers zugestellt wird

Verlieren Sie keine Zeit und nehmen sofort mit uns Kontakt auf!
4Neufinanzierung – Refinanzierung - Umschuldung – Neukredit auch bei negativer Schufa
Erst wenn man alles, wirklich alles versucht hat, und es hat nicht geklappt, dann kann oder könnte man sagen:

Ich habe zumindest alles versucht!

Lassen Sie uns alle Chancen und Möglichkeiten prüfen, welche unserem professionellen Krisenmanagementteam zur Verfügung stehen.
Egal ob Privatperson, als selbständige oder freiberufliche Person.
Es gibt eine Vielzahl möglicher Lösungsansätze, jedoch kann man keine Lösung pauschalieren.
Jeder Fall ist in der Regel individuell und das macht es für uns spannend.
Da individuelle Gegebenheiten eine optimale Lösung stark beeinflussen können, bedarf es einer fundierten Bewertung aller Kriterien,um die Lösung, den Lösungsvorschlag auf Tragfähigkeit und Wirtschaftlichkeit aufbauen zu können.
Auch bei Negativeinträgen in der Schufa, negativer Kredithistorie ist eine Finanzierung möglich.
Eine Umschuldung und oft Zusammenfassung der bestehenden Verbindlichkeiten auch bei negativer Schufa möglich zu machen, ist ein spezieller Bereich unseres Geschäftsfeldes.
Natürlich gibt es auch immer Möglichkeiten kurze Engpässe zu überbrücken oder anders zu gestalten, sogar wenn vorübergehend Ihr Einkommen nicht ausreichen sollte, um Ihnen ihr Haus vor der drohenden Zwangsversteigerung zu retten. Wenn einmal eine Schieflage mit einem Geldgeber eingetreten ist, ist es oftmals schwer die Wogen wieder zu glätten. Hier ist oft die sinnvollere und bessere Lösung, neue Geldgeber mit neuen Ansprechpartner ins Umfeld zu bringen. Das aktuelle Kreditverhältnis und die schwierige Situation sind oftmals sehr verfahren und von Gedankenmustern und Sichtweisen überdeckt, welche oftmals nicht mehr nach vollziehbar sind.

Wenn es irgendwie machbar ist, sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gegeben ist, werden wir Ihnen helfen.
5Liquiditätsengpässe, Zahlungsprobleme
Gibt es Liquiditätsprobleme, einen sogenannten Liquiditätsengpass, ist zu unterscheiden von privaten oder gewerblichen Liquiditätsproblemen.
In beiden ist es in erster Linie wichtig, die Ursachen zu erforschen um dann geeignete Maßnahmen einleiten zu können um diesem gegen zu steuern.
Im Weiteren ist dann auch zu erfahren, ist dieser Liquiditätsengpass einmalig oder chronischer Natur. Was sind die Gründe. Kommen die Gründe von intern oder extern.
Ist die Verschuldung zu hoch, oder gibt es ein unkontrolliertes Ausgabeverhalten. Gibt es eine Beeinflussung von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder weiterem. Aber auch hier gibt es unzählige Lösungsansätze und Möglichkeiten um Ihre Immobile oder das verbleibende Vermögen zu retten.

Wenn es irgendwie machbar ist, sowie die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gegeben ist, werden wir Ihnen gerne helfen.
6Zeitgewinn durch § 30a
Der Zweck dieser Vorschrift ist es nämlich, dass Sie als schutzwürdiger Schuldner die Zeit bekommen, die Zwangsverwertung Ihres Eigentums abzuwenden.

Das Gesetz § 30a ZVG – Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung - enthält zu Ziffer (1) folgende Aussagen:
(1) Das Verfahren ist auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht besteht, dass durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht.

In dieser frühen Phase der Zwangsversteigerung können Sie die Zeit sicherlich gut gebrauchen!
Zu Beginn des Versteigerungsverfahrens, haben Sie die Gelegenheit mit einem Antrag nach § 30a ZVG das Gericht davon zu überzeugen, dass eine Versteigerung vermieden werden kann.

Auf diesen Paragraphen §30a werden Sie mit dem Gesetzestext hingewiesen,alsbald Sie einen Beschluss über die Anordnung der Zwangsversteigerung gegen Sie erhalten.
D. h. - Mit der Zustellung des Beschlusses, zur Anordnung der Zwangsversteigerung wird Ihnen vom Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, das Verfahren bis zu 6 Monate einstweilig einstellen zu lassen.

Um die Zustimmung vom Gericht dafür zu bekommen, die Zwangsversteigerung für 6 Monate zu verschieben / auszusetzen, sollten Sie unbedingt mit uns und unserem spezialisiertem Fachpersonal zusammenarbeiten.
Wir wissen wie das geht und worauf es ankommt!
Wir sind Spezialisten!


Das ist unsere Aufgabe, Sie in diesen Bereichen, professionell zu führen und tatkräftig zu unterstützen!

In diesem Zeitraum von 6 Wochen haben wir dann die Gelegenheit, einen sinnvollen, durchführbaren, professionellen Lösungsweg zu finden!

Haben Sie Vertrauen in uns, Wir sind ein starker Partner an Ihrer Seite

7Terminbetreuung bei der Zwangsversteigerung
Es ist sicherlich schwierig, als Nichtjurist und normale Person, sich auf einmal mit der Zwangsversteigerung und ihren gesetzlichen Vorschriften konfrontiert zu sehen.
Es ist kaum möglich sich mit Vorgängen wie die - Stellung von Anträgen – Verzichte – Einreden - Einstellungen und weiterem, in der Zwangsversteigerung zurecht zu finden.
Denn dazu bedarf es eines guten Krisenmanagements und derer Spezialisten, welche die Besonderheiten, die Fallstricke, die gesamten Tücken welche bei einem Zwangsversteigerungstermin auftreten oder gegeben sein können, kennen!
Ihre Bedeutung, die Vorgänge und die Folgen welche sich während der Zwangsversteigerung daraus ergeben können, sind die entscheidende Essenz für Nichterfolg oder Erfolg.

Darum ist es wichtig zu wissen:
Was haben Banken und Gläubiger für ein Mitsprache- und Vetorecht?
Was passiert bei einem Zuschlag?
Wie kann dem Zuschlag widersprochen werden?
Welche Einreden usw. sind möglich?
Welches zeitig, wohl überlegte Handeln ist wann angesagt?

- Hier beraten wir Sie persönlich, auf Ihre persönlichen
   Bedürfnisse abgestimmt.
- Ebenso ist eine persönliche Begleitung und die
   individuelle Beratung, bei Zwangsversteigerungsterminen
   eine weitere spezielle Serviceleistung unseres Managements.

Hierzu bieten wir Ihnen an:
- Strategie und Taktik bei einem Zwangsversteigerungstermin
   richtig einsetzen
- Vollumfängliche, professionelle und persönliche
   vor Ort-Unterstützung beim
   Zwangsversteigerungstermin
- kompetente Beratung in Sachen Immobilien im
   Zwangsversteigerungstermin
- Wir nehmen den Termin mit einer Vollmacht für Sie
   wahr – Ihr persönliches Erscheinen ist
   nicht notwendig
8Teilungsversteigerungen Scheidung / Erbgemeinschaften oder GbR Gesellschaften
Die Teilungsversteigerung – auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt – ist ein über das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregeltes Verfahren zur Aufhebung eines gemeinschaftlichen Eigentums an einer Immobilie oder eines Grundstückes.
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, entfacht oft schnell ein Streit über die gemeinsame Immobilie. Können sich Eheleute nicht darüber einigen, was mit der gemeinsamen Immobilie oder Grundstück geschehen soll, so kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung gestellt werden. Die Teilungsversteigerung stellt eine Maßnahme der Zwangsversteigerung dar. Die Versteigerung erfolgt öffentlich über das Vollstreckungsgericht.

Ähnliche Fragen stellen sich auch, wenn eine Gemeinschaft aus mehreren Personen eine Immobilie oder ein Grundstück erben, eine sogenannte Erbengemeinschaft oder bei der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann es ebenso zu einer Teilungsversteigerung kommen.

Kommt es in obigen dargestellten Fällen zu keiner gütlichen Einigung, bleibt als letzte Möglichkeit oft nur eine Teilungsversteigerung Der Erlös dieser speziellen Art der Zwangsversteigerung wird unter den Miteigentümern aufgeteilt.

Die häufigsten Fälle jedoch betreffen Paare, die in Scheidung leben beziehungsweise bereits geschieden sind, sowie zerstrittene Erbengemeinschaften.

Wir helfen hier gerne und bringen unsere langjährigen Erfahrungen mit ein, um für alle Beteiligten einvernehmliche Lösungen zu finden.
Hierbei ist oft die Mediation ein wichtiges Segment, welches viele Wunden heilen lässt.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren oder Vorgehen zur Konfliktbewältigung, Konfliktlösung in welcher alle Seiten und Personen mit eingebunden sind.

Wir bieten Ihnen an:
- Wir führen Gespräche mit allen Beteiligten einzeln
   oder auch gemeinsam, denn wir wollen die Vorstellungen
   und Ansichten eines jeden Einzelnen eingebunden Personen
   erfahren.
- wir wollen erfahren, Welche Ziele wollen verfolgt werden
- wenn es erwünscht ist, erarbeiten für alle Beteiligten einen
   akzeptablen Lösungsweg, welcher für alle Seiten eine zufrieden
   stellende Lösung beinhaltet, die sogenannte Machbarkeitsanalyse
   oder Machbarkeitsstudie
- Selbstverständlich arbeiten wir hier mit
   äußerst viel Fingerspitzengefühl
- Ziel ist es hier, eine Lösung, einen Lösungsweg
   zu finden, ohne den Weg der Zwangsversteigerung
    gehen zu müssen.

Was nicht zu vernachlässigen ist und unbedingt berücksichtig werden muss!!!
Als Erbe übernimmt man nicht nur alle positiven Vermögenswerte des Erblassers, sondern man hat auch mit allen Rechten, Pflichten und Verbindlichkeiten des Erbes zu tun, sofern vorhanden.
Es entstehen nicht selten unerhebliche Probleme und Risiken, die eine große unvorhersehbare Tragweite für Erben haben oder haben können.
9Gutachten
Ein Gutachten ist im Allgemeinen eine fachliche Meinungsaussage einer natürlichen oder gerichtlich beauftragten Person, die von sich selbst behauptet, für die Sache, um die es geht, sachverständig zu sein. Ein Gutachten muss stets nachvollziehbar begründet sein und in neutraler unparteilicher Weise erstellt werden.
Ein Gutachten besteht in der Regel aus einem objektivien Teil (nachprüfbare Tatsachen wie z.B. Flächenangaben, etc.) und einem subjektiven Teil (Bewertung, Meinungsäußerung). Ein Gutachten dient in der Regel als Entscheidungsgrundlage des Auftraggebers und muss dafür geeignet sein ohne dass der Auftraggeber an das Gutachten gebunden ist.

Die Anlässe der Gutachtenerstellung im Bereich der Immobilienbewertung können vielfältig sein:

- Vermögensfeststellung des Eigentümers
- Nachweis des Verkehrswertes als Basis für die Festsetzung der Erbschaftssteuer
- Feststellung des Anfangs- und Endwertes im Rahmen einer
   Scheidungsvereinbarung
- Ermittlung des Immobilienwertes für Verkäufer oder Käufer einer Immobilie
- Ermittlung des Immobilienwertes für das Gericht bei einer
   anstehenden Zwangsversteigerung
- Ermittlung des Immobilienwertes als Basis für Ausgleichszahlungen bei
    Pflichtteilsansprüchen
- Ermittlung des Immobilienwertes, zur Feststellung des Beleihungswertes,
   als Grundlage für die Finanzierung einer Immobilie durch
   eine Bank oder Investor.

Wie wird nun der Verkehrswert einer Immobilie in der Praxis ermittelt?

Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung bedient sich hierzu in erster Linie dreier Verfahren:

1. Vergleichswertverfahren
2. Sachwertverfahren
3. Ertragswertverfahren
      oder
4. Schnell- oder Kurzgutachten

Das Vergleichswertverfahren
gilt unter Fachleuten als die präziseste Methode zur Wertermittlung von Grundstücken und selbst genutzten Immobilien, weil sie das Marktgeschehen am besten abbildet. Hier wird der Wert der zu bewertenden Immobilie direkt mittels statistischer Verfahren von tatsächlich erzielten Marktpreisen abgeleitet

Das Sachwertverfahren
gilt als besonders komplex und ist für die Ermittlung des angemessenen Verkaufspreises eines Hauses oder einer Wohnung nur mit Einschränkungen geeignet.

Das Ertragswertverfahren
dient in der Regel nur dem Erwerber einer zu vermietenden Immobilie als Kapitalanlage.
Hier steht der Sachwert für den Käufer nicht im Mittelpunkt, sondern die Frage, welchen Ertrag er über wie viele Jahre erzielen kann.
Es ermittelt anhand von bestimmten Daten den Ertragswert einer Immobilie. Was kann ich an Einnahmen oder Miete erzielen.

Schnell- oder Kurzgutachten
Kurzgutachten stellen eine abgespeckte Form eines Verkehrswertgutachten dar. Dabei gibt der Sachverständige einen groben Überblick über den Wert einer Immobilie ab, jedoch ohne ins Detail zu gehen. Das Kurzgutachten ist eine weniger aufwändige Darstellung und ist deshalb auch preiswerter als ein umfassendes Verkehrswertgutachten.
Geht es lediglich darum, einem Kunden eine Größenordnung des Immobilienwertes zu vermitteln, so ist ein Kurzgutachten durchaus ausreichend.

Aber es ist immer „Vorsicht“ geboten,
denn oft liegen die Wertefeststellungen der Gutachten der gerichtlich bestellten Gutachter,
weit unter dem tatsächlich zu erzielendem Marktwert einer Immobilie.
Bis zu 20% und mehr sind keine Seltenheit.
Bitte drücken Sie auf den Button Analyse und sehen Sie, wie wir mit Ihnen arbeiten wollen.
Oder Sie drücken auf den Button Formular, wenn Sie mit uns sofort Kontakt aufnehmen wollen.
Verhindern Sie mit uns Ihre Zwangsversteigerung,
retten Sie mit uns Ihr Heim,
„Ihr Zuhause“
Analyse Formular