Unsere Leistungsvergütungen im Überblick

Kauf – Rückkauf

Übernahme Ihres Hauses durch Ankauf eines Investors für 3 – 5 Jahre. Honorar wird im Einzelnen besprochen, da jeder Fall seine eigene Individualität hat.
Refinanzierungskosten Neudarlehen werden 1 : 1 an Sie weitergegeben.
Rückkauf jederzeit ohne zusätzliche Aufschläge möglich.
Bei Rückkauf innerhalb von 2 Jahren, Grunderwerbsteuerersparnis. Je nach Bundesland 3,5 – 6,5 %


Daraus ergeben sich viele Vorteile:
-  die Zwangsversteigerung wird abgesetzt
-  das Grundbuch kann nun bereinigt werden und trägt
    somit wieder zur Aufwertung der Immobilie bei
-  man hat nun Zeit zur Suche für eine
   Neu- oder Anschlussfinanzierung
-  die Immobilie kann weiterhin im Einflussbereich des
    Verkäufers bleiben

Ankauf und späterer Verkauf

Übernahme Ihres Hauses durch Ankauf eines Investors für 3 – 5 Jahre. Honorar wird im Einzelnen besprochen, da jeder Fall seine eigene Individualität hat.
Refinanzierungskosten Neudarlehen werden 1 : 1 an Sie weitergegeben.
Nach Ablauf der Nutzungsoption und der vereinbarten Optionsfrist, kann das Objekt vom Verkäufer zurück erworben werden.
Wenn diese Option dem Verkäufer nicht möglich ist, geht das Objekt, die Immobilie in den ordentlichen Verkauf.
Bei dieser Variante wird der Alteigentümer mit 70 % am Mehrerlös aus dem Verkauf der Immobilie beteiligt.
Dieses wird ebenfalls schon in der Notarurkunde festgehalten.

Daraus ergeben sich viele Vorteile:
-  die Immobilie wird nicht zu 5/10 - 7/10 oder
    niedriger verschleudert
-  Absicherung des Rückkaufrechts durch Notarvertrag
-  jederzeitiger Rückkauf während der Optionsfrist möglich
-  weitere Nutzung der Immobilie für Sie für einen
    Zeitraum von 3-5 Jahren möglich
-  kein Gesichtsverlust, in Ihrem privatem Umfeld
-  Kein Um- oder Auszug
Vermittlungsleistungen
Maklercourtageleistungen für Finanzierungen oder Umfinanzierungen werden meist mit der Finanzerung mitfinanziert oder je nach Art und Umfang, vorher mit dem Mandanten besprochen und festgelegt.

Beratungsleistungen
Telefonberatung, Unterlagensichtung, Betreuung, Terminbegleitung, Unterstützungen im Allgemeinen, Fahrtkosten, usw. werden je nach Aufwand, nach Absprache mit dem Mandanten im kostenlosen Erstgespräch, mit einem Stundensatz oder mit Pauschalen berechnet.