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Die Strategie

Phase III - Immobilien-Rettungs-Strategie, die IRIS

Die Immobilien-Rettungs-Strategie IRIS faßt alle notwendigen Positionen zusammen, welche im Zusammenhang mit dem Geschehenem stehen.

- Kostenloser Erstkontakt
- Unterlagen- und Übersichtgewinnung
- Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation – mögliche Schicksalsschläge
- Machbarkeitsstudie
- Lösungskonzeption
- Umsetzung


Die IRIS zeigt uns übersichtlich auf, welche möglichen wirtschaftlichen und tragfähigen Wege wir gemeinsam gehen können und ob die Immobilie noch von der Zwangsversteigerung gerettet werden kann in Kooperation mit den Schuldnern / Gläubigern. Oder .......


....... ob ein professionell ausgearbeiteter Verkauf, ein Rettungskauf mit Forderungsablösung oder eine Rettungsersteigerung sinnhafter sein kann, um schuldenfrei und mit einem kleinen Finanzpolster, einem kleinen blauen Auge, einen Neuanfang planen und erwirken zu können.





IRIS ist realistisch, zielgerichtet und ohne Wenn und Aber. Sie ist ein Hilfsmittel zur Beurteilung der jetzigen und zukünftigen Situation. Sie informiert und zeigt uns auf, welche Möglichkeiten bestehen das Ganze Verhältnis wieder ins Gleichgewicht zu bringen und das Schlachtfeld als Sieger zu verlassen.



Dieses ist aber nur möglich im Zusammenspiel von
Phase I + II, welche uns dadurch eine Ausarbeitung von effizienten Lösungswegen ermöglichen.



Die Forderungsablösung Ist eine Alternative, welche viel Entspannung bringen kann, wenn Sie Ihre Immobilie aus eigenen finanziellen Mitteln nicht mehr halten oder retten können.
Die Forderungsablösung oder der Rettungskauf ist hier dann oft die einzig richtige Alternative.

Unter Forderungsablösung ist zu verstehen, dass Forderungen von Gläubigern abgelöst werden, was wie folgt so funktioniert und ausgeführt werden kann.

1. Forderungsablösung
Eine Forderungsablösung durch einen Investor, kann ohne Eigentümerwechsel durchgeführt werden, denn es werden nur die aushaftenden Verbindlichkeiten abgelöst. Das spart enorme Kosten und Zeit. Der Zeitrahmen für die Übernahme der Verbindlichkeiten bewegt sich in der Regel 2 - 5 Jahre. Die Kosten für die Forderungsablösung, sowie die Absicherung für den Investor wird hier in jedem einzelnen Fall individeuell besprochen und klar definiert.

Daraus ergeben sich viele Vorteile:
- die Zwangsversteigerung wird abgesetzt
- das Grundbuch kann nun bereinigt werden und trägt somit wieder zur Aufwertung der Immobilie bei
- man hat nun Zeit zur Suche für eine Neu- oder Anschlussfinanzierung

2. Verkauf – Nutzung - Rückkauf
Um die Zwangsversteigerung abwenden zu können, wird die Immobilie an einen Investor verkauft.
Dieser Verkauf dient nur dazu, damit die Schulden bei den Gläubigern getilgt werden können und damit eine Option der Nutzung für den Eigentümer ausgeübt werden kann. Der Verkäufer kann dann die Immobilie gegen eine Nutzungsentschädigung, für einen festgelegten Zeitraum bewohnen und nutzen.

Bei wirtschaftlich positiven Veränderungen des Verkäufers kann dieser selbstverständlich die Immobilie jederzeit in der Optionsfrist zurückkaufen.
Das Rückkaufsrecht und der Nutzungszeitraum wird bereits in der notariellen Urkunde schriftlich festgehalten und mit beurkundet.

Daraus ergeben sich viele Vorteile:
- die Zwangsversteigerung wird abgesetzt
- das Grundbuch kann nun bereinigt werden und trägt somit wieder zur Aufwertung der Immobilie bei
- man hat nun Zeit zur Suche für eine Neu- oder Anschlussfinanzierung
- die Immobilie kann weiterhin im Einflussbereich des Verkäufers bleiben

3. Anschließender Verkauf mit Mehrerlös
Nach Ablauf der Nutzungsoption und der vereinbarten Optionsfrist, kann das Objekt vom Verkäufer zurück erworben werden.
Wenn diese Option dem Verkäufer nicht möglich ist, geht das Objekt, die Immobilie in den ordentlichen Verkauf. Die Immobilie muss dann, wie auch im Notarvertrag festgehalten wird, ordentlich wie vereinbart, von den Benutzern geräumt werden.
Sollte ein Kapitalanleger gewonnen werden, welcher die Immobilie erwirbt, besteht anschließend weiterhin die Möglichkeit, das Objekt weiter mit einem Mietvertrag zu bewohnen.

Bei dieser Variante wird der Alteigentümer mit 70 % am Mehrerlös aus dem Verkauf der Immobilie beteiligt.
Dieses wird ebenfalls schon in der Notarurkunde festgehalten.

Daraus ergeben sich viele Vorteile:
- die Immobilie wird nicht zu 7/10 - 5/10 oder darunter verschleudert
- Absicherung des Rückkaufrechts durch Notarvertrag
- jederzeitiger Rückkauf während der Optionsfrist möglich
- weitere Nutzung der Immobilie für Sie für einen Zeitraum von 3-5 Jahren möglich
- kein Gesichtsverlust, in Ihrem privatem Umfeld
- Kein Um- oder Auszug

Ist ebenfalls eine Alternative, welche viel Entspannung bringen kann, wenn Ihre Immobilie nicht mehr zu retten ist.

Unter dieser Variante, wird dann versucht in Absprache mit Ihnen, das Haus zu ersteigern und den Zuschlag zu erwirken.
Entweder von uns selbst, oder von einem unserer Investoren.

Vorausgesetzt das Gebot oder die Gebote gehen nicht über die Werthaltigkeit des Hauses hinaus.
 
Dabei sind wir angewiesen auf:

Wahrheit – Erkenntnis – Einsicht - Ehrlichkeit
ergibt
Klarheit und Freiheit

„Legen Sie Ihre Scheu ab, verlieren Sie keine Zeit“

Kontaktieren Sie uns!

Sie benötigen nur ein wenig Zeit um das nachfolgende Formular auszufüllen.
Oder rufen Sie uns einfach über unsere Hotline an!
 
Verhindern Sie mit uns Ihre Zwangsversteigerung,
retten Sie mit uns Ihr Heim,
„Ihr Zuhause“
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