Schuldenberatung | Schuldenhilfe | Schuldenmanagement


Schuldenregulierung in wenigen Wochen | ohne Insolvenz | Nachhaltig und diskret | Außergerichtlich

1Wir stellen uns vor
Auxilium bietet seit vielen Jahren eine private, unabhängige und außergerichtliche Schuldenberatung, sowie außergerichtliches Schuldenmanagment an, um überschuldeten Menschen Hilfe zu geben, diese zu betreuen und zu unterstützen.

Wir unterstützen Menschen im ganzen Bundesgebiet.
Es gibt bei uns keine Wartezeiten.
Wir agieren sofort und diskret!


Eine außergerichtliche Schuldenregulierung hat in der Regel den Vorteil, daß Sie schneller und kostengünstiger ist.
Unser oberstes Ziel ist es, für Sie die kaufm. Schuldenregulierung, im außergerichtlichen Vergleich durch zu führen.
Wir benötigen dazu keinerlei juristische Schritte, müssen keine Fristen beachten und das Gericht wird von keinem Gläubiger beauftragt da wir rechtszeitig agieren!
Ihre Privatsphäre wird geschützt und ein langjähriges Insolvenzverfahren kann somit in sehr vielen Fällen vermieden werden.

Im Mittelpunkt steht bei uns immer der Mensch.
Ein durch zu führendes Insolvenzverfahren kann bis zu sechs Jahre dauern, bringt aber keinerlei Gewährleistung oder Sicherheit, dass es Restschuldbefreiung gibt oder diese erreicht werden kann.
Außergerichtliche Vergleiche werden meist sehr schnell und zeitnah, meist innerhalb von wenigen Wochen realisiert.
Eine Kostenersparnis von 40 % - 70 % der geschuldeten Gesamtsumme kann meistens umgesetzt werden.

Zusätzlich und zeitgleich zur Schuldenregulierung werden von uns bei der kaufmännischen Dienstleistung die ersten Schritte eingeleitet, um unsere Mandanten auch aus den verschiedenen Auskunftsdateien, wie z. B. der Schufa oder aus dem Schuldnerverzeichnis der jeweiligen Amtsgerichte löschen zu lassen.
Damit soll gewährleistet werden, dass unsere Mandanten nach Löschung ihrer Negativeinträge auch wieder aktiv und uneingeschränkt am wirtschaftlichen Leben teilhaben können, um somit einen wirtschaftlichen und finanziellen Neuanfang zu starten.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine rechtliche und steuerliche Beratung durchführen. Sollte im Zuge der Beratung ersichtlich werden, das wir rechtsanwaltliche oder steuerrechtliche Hilfe zusätzlich benötigen, werden wir Hilfe von Fachleuten zur Unterstützung mit einbringen.
2Wir kennen Ihre Situation
Wir wissen das die Gründe für Schulden vielfältig sind und kennen diese!
Anlässe und Gründe für eine Überschuldung gibt es viele.
Oft sind Trennung, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, erfolglose Selbständigkeit, Krankheit oder Tod des Partners die Auslöser.


Diese Lebensereignisse kommen ungeplant, ungewollt, sind oft nicht vorhersehbar und treten unerwartet ein.
Mit dem Rücken an der Wand, macht sich oft Antriebslosigkeit, Depressionen, Orientierungslosigkeit, sowie der Verlust des Lebensmutes breit.
Die Schuldenspirale dreht sich dadurch immer schneller.
Viele Menschen sehen keinen Ausweg mehr und resignieren.


Aber auch Wünsche / Bedürfnisse des täglichen Lebens können die Schuldenfalle einleiten.
Meist Konsumschulden benannt, entstehen diese in der Regel nicht erst von heute auf morgen, sondern schleichen sich häufig und fast unbemerkt in unser Leben ein.
Meist wird die Überschuldung erst dann anerkannt, wenn die monatliche Gesamtrate oder auch einzelne Raten, bzw. Rechnungen nicht mehr aus eigenen Mitteln gedeckt und bezahlt werden können.

Wenn diese Umstände auf Sie zutreffen und Ihr monatliches Einkommen über einen längeren Zeitraum - trotz konsequenter Einsparungen und der Reduzierung Ihres Lebensstandards - nicht ausreicht, Ihre Lebenshaltungskosten sowie Raten und laufende Rechnungen zu bezahlen, sind Sie überschuldet. Jetzt geht es in der Regel ohne Hilfe nicht mehr weiter.

Überschuldung kann psychisch sehr stark belasten und krank machen!
Wir helfen Ihnen das Leben wieder lebenswert zu machen! Vertrauen Sie auf uns und nehmen uns als starken Partner an Ihre Seite.


3So helfen wir Ihnen
Nachdem Sie unser kostenloses Online-Anfrageformular zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung ausgefüllt und an uns zurückgesandt haben, können wir uns bereits im Voraus ein realistisches Bild über Ihre gegenwärtige Situation verschaffen.
Innerhalb einer Woche werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die von uns erarbeiten konstruktiven Lösungsmöglichkeiten zu unterrichten und natürlich auch, um Ihre offenen Fragen zu beantworten.
Bitte beachten Sie, Ihre Anfrage ist absolut unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts.

Es entstehen Ihnen bei dieser Anfrage und bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen zu Ihrer Entschuldung im ersten Schritt keinerlei Kosten!
Wir reagieren schnell und unbürokratisch - lassen Ihnen aber Zeit für Ihre Entscheidung.
Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, werden wir mit unseren kaufmännischen und administrativen Tätigkeiten zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung beginnen.


Selbstverständlich müssen Sie diese Entscheidung nicht direkt bei unserem ersten Telefonat treffen, sondern Sie haben die Möglichkeit, sich ganz in Ruhe mit Menschen Ihres Vertrauens abzustimmen, um dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.


4Die Vorteile unseres Vorgehens
Mit den Vorteilen einer außergerichtlichen Lösung, wird sich Ihr bisheriges, wirtschaftlich negatives Leben, sofort und spürbar positiv verändern, was sich wie folgt zeigen wird:
> Mahn- oder Vollstreckungsbescheide gibt es nicht mehr.
> Besuche Gerichtsvollzieher entfallen
> Die Angst zum Briefkasten zu gehen gibt es nicht mehr.
> Keine Post mehr von einem Inkassobüro.
> Lohn- oder Gehaltspfändungen, falls vorhanden werden wieder aufgehoben.
> Kontenpfändungen werden aufgehoben, über das Konto ist wieder frei zu verfügen.
> Schuldenregulierung außergerichtlich in wenigen Wochen.
> Privatsphäre wird nicht angegriffen
> Schlaflose Nächte sind vorbei.
> Der Gesundheitszustand verbessert sich wieder.
> Erlass Ihrer Schuldenlast, bis zu 70 % und mehr möglich.
> Schnelle, unkomplizierte und unbürokratisch Abwicklung.
> Negativeinträge bei Schufa und Behörden werden bereinigt.

„Sie können endlich wieder beginnen zu leben, und sorgenfrei die Zukunft planen“.
5Ein Beispiel aus der Praxis
Oft täuschen sich Schuldner, wenn Sie glauben, gütliche Vergleiche sind nicht möglich!
„Gütliche Vergleiche sind öfters möglich als gedacht“.


Lesen Sie ein Beispiel aus der Praxis:
Es ist leider fast immer so, auch wenn man über viele Jahre mit vielen aufgebrachten Mühen seine Raten bezahlt oder bezahlt hat, dass das Darlehen letztendlich nur geringfügig weniger wird oder geworden ist.
Denn grundsätzlich können fast immer nur in dieser schwierigen Situation mit der Rate die Zinsen bedient werden, für die wichtige Tilgung des oder der Darlehen bleibt oft aus der Rate wenig über. Man fährt sowieso schon auf Anschlag!

Bei zu vielen oder zu hohen Verbindlichkeiten, versucht man oft mit Überstunden und Zweitjobs, die notwendigen Gelder für die Rate und das Leben auf zu bringen.
Meistens aber ohne Erfolg. Die Gesamtbelastung ist einfach zu hoch und es treten immer wieder wie im täglichen Leben üblich, unvorhergesehene Umstände ein, welche wieder alles gut gedachte und geplante zu Nichte machen und das Leben oder Familienleben auf das äußerste belasten.
Unvorhersehbare oder nicht bedachte Umstände, fordern wieder zusätzliches Geld und das angesparte Kapital löst sich abermals wie schon so oft in Luft auf.
Das Hamsterrad dreht sich weiter und weiter bis zum Kollaps.
Schlafstörungen und Krankheiten beginnen auf sich aufmerksam zu machen.


Jetzt ist der Zenit fasst erreicht!
Aber Sie haben noch eine Chance!

Denn aus Erfahrung gesprochen, ist es nicht selten der Fall, wenn Sie sich von einem professionellen Unternehmen beraten und betreuen lassen, man als externes Unternehmen mit den Gläubigern Kontakt aufnimmt und an diese auf Augenhöhe herantritt, dass bis zu 70 % der Forderungen erlassen werden können. Je nach Sachstand und Sachlage.


„Nichts ist unmöglich und sollte nicht versucht werden“.
„Aber dafür brauchen Sie einen Profi an Ihrer Seite“!


1Beginn
Wenn Sie unser kostenloses Online-Anfrageformular zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung ausgefüllt und an uns zurückgesandt haben, können wir uns bereits im Voraus ein realistisches Bild über Ihre gegenwärtige Situation verschaffen. Innerhalb einer Woche werden wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie über die von uns erarbeiten konstruktiven Lösungsmöglichkeiten zu unterrichten und natürlich auch, um Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anfrage absolut unverbindlich erfolgt und Sie zu nichts verpflichtet. Es entstehen Ihnen bei dieser Anfrage und bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen zu Ihrer Entschuldung keinerlei Kosten!

Wir reagieren schnell und unbürokratisch - lassen Ihnen aber Zeit für Ihre Entscheidung.

Erst wenn Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, werden wir mit unseren kaufmännischen und administrativen Tätigkeiten zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung beginnen.

Selbstverständlich müssen Sie diese Entscheidung nicht direkt bei unserem ersten Telefonat treffen, sondern Sie haben natürlich die Möglichkeit und Zeit, sich ganz in Ruhe mit Menschen Ihres Vertrauens abzustimmen, um dann eine endgültige Entscheidung zu treffen.
2Die Zusammenarbeit
„Damit wir aber erfolgreich für Sie tätig werden können, benötigen wir eine konstruktive Zusammenarbeit“.

Dabei erwarten wir von Ihnen:         „Wahrheit – Erkenntnis – Einsicht – Ehrlichkeit“

Nur so kann das Ergebnis:                  „die Klarheit und die gewonnene finanzielle Freiheit sein“


Ablauf und Vorbereitung Ihrer außergerichtlichen Entschuldung:
- Durch führen der IRIS- IstSituationsanalyse
- Austausch, bzw. Übersendung Ihrer Gläubigerunterlagen (Mahnungen, unbezahlte Rechnungen, Zahlungsaufforderungen,    Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Kündigungen, Haftandrohungen, Pfändungsbescheide usw.) an uns.
- Nach Erhalt Ihrer Unterlagen werden wir für das Entschuldungsverfahren eine genaue IRIS - Situationsanalyse erstellen.
- Der Start und die Einleitung Ihrer außergerichtlichen Entschuldung hat nun begonnen.

Wir gratulieren Ihnen zu dieser Entscheidung


3Die außergerichtliche Entschuldung

Ihre außergerichtliche Entschuldung hat begonnen. Herzlichen Glückwunsch!

Unsere nächsten Schritte und Tätigkeiten:
- Erstellung Ihres persönlichen IRIS - Istsituation-Analyseverfahrens für ein tragfähiges Lösungskonzept.
- Erstellung und erarbeiten von zustimmungsfähigen Vergleichslösungen mit all Ihren Gläubigern.
- Erstellung Ihrer individuellen Vergleichskorrespondenz zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung auf kaufmännischer Basis.
- Für Sie unbürokratisch und nicht belastend, alle erforderlichen kaufm. Arbeiten erledigen wir für Sie.
- In der ganzen Phase Ihrer außergerichtlichen Entschuldung stehen wir fest an Ihrer Seite und lassen Sie nicht allein.

„Und nun beginnt die Kontaktaufnahme mit Ihren Gläubigern, um die Zustimmung und Annahme zu erarbeiten“.
4Ergebnisse Ihrer persönlichen Entschuldung
- Ihre Entschuldung- außergerichtlich, schnell und unbürokratisch.
- Kein langjähriges und belastendes Insolvenzverfahren.
- Zeitlicher Aufwand meist nur wenige Wochen, anstatt bis zu sechs Jahren bei einem Insolvenzverfahren.
- Absolut diskret, Ihre Intim- und Berufssphäre bleibt geschützt.
- Aufhebung evtl. vorhandener Pfändungen oder anderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Löschung Ihrer Negativeinträge bei den verschiedenen Auskunftsdateien, wie z. B. der Schufa, der Creditreform, dem zuständigen    Amtsgericht.
- Zukunftsperspektive – Sie können wieder sorgenfrei Ihre Zukunft planen.

„Beginnen Sie wieder das Leben zu genießen“

1So arbeiten wir
Der Erfolg Ihrer außergerichtlichen Entschuldung steht und fällt bereits bei der Wahl der geeigneten Schuldnerberatung

„Schulden sollten auf keinen Fall mehr Ihr Leben beherrschen“

Ein außergerichtlicher Vergleich, ein sogenanntes schriftliches Vergleichsersuchen wird von den meisten Gläubigern als ansprechend und als durchaus umsetzbar empfunden, wenn man hier auf Augenhöhe professionell an die jeweiligen Gläubiger herantritt.

Unsere gründliche Analyse sichert den Erfolg Ihrer außergerichtlichen Entschuldung verbunden mit folgenden Ausarbeitungen:
> klare und nachvollziehbare Konzeption welche auf Weitsicht und Tragfähigkeit aufgebaut ist
> professionell aufgebaute Gläubiger- und Vergleichskorrespondenz
> tragbare und sozialverträgliche Rückzahlungsvereinbarung ebenfalls aufgebaut auf Weitsicht und Tragfähigkeit

2Warum Kosten
„Kann ich mir eine professionelle Schuldnerberatung in meiner Situation überhaupt leisten?“

Unsere Kosten - wir klären auf und informieren Sie

Karitative Schuldnerberatungen, wie. z. B. die Caritas, die Diakonie usw., verlangen keine Gebühren und arbeiten daher für den Schuldner i. R. kostenlos.
Das bedeutet aber keinesfalls, dass diese öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ihre Dienste kostenfrei und umsonst anbieten oder anbieten können.
Jeder Schuldner- oder Insolvenzfall kann mit bis zu 2.000,00 Euro aus der Staatskasse unterstützt oder bezahlt werden. Nur so ist es möglich kostenfreie Unterstützung zu bieten.

Es kann aber auch Nachteile einer karitativen Schuldnerberatung geben:
> für ein erstes Beratungsgespräch müssen hier oft lange Wartezeiten, teilweise über Monate, in Kauf genommen werden.
    Die Kapazität der Beratungsstellen ist einfach oft aus- und überbelastet.
> Aber Vorsicht: Wartezeiten können zu weiteren finanziellen, sozialen und wirtschaftlichen Nachteilen führen!!!
> Es gibt natürlich kostenfreie Beratungsgespräche, aber die Bearbeitung, also das Ausfüllen von Formularen und Anträgen,
    muss üblicherweise selbst vorgenommen werden.
>Auch die Übernahme der gesamten schriftlichen Korrespondenz bleibt dem Schuldner in den meisten Fällen selbst überlassen.
    „Sie als Schuldner aber benötigen nicht erst in – Monaten - Hilfe, sondern Jetzt und Sofort!!“

Wir bieten schnelle und kompetente Hilfe und das zu fairen Preisen.
Da wir keinerlei staatliche oder anderweitigen Zuschüsse erhalten, sind wir gezwungen, diese - wenn auch sehr geringen - Bearbeitungsgebühren zu erheben. Wir bitten zu bedenken, dass auch für uns als private Schuldnerberatung laufende Kosten, wie z. B. Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Energiekosten, Bürokosten usw. anfallen, die natürlich auch von uns bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen, für unsere kaufmännische Dienstleistung, zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

Lesen Sie nun im nächsten Absatz – ab wann unsere Dienstleistung mit Kosten verbunden ist.

Ab wann fallen Kosten an
>Unser erstes Informationsgespräch erfolgt prinzipiell kostenlos und unverbindlich.
>Bis zu diesem Zeitpunkt entstehen Ihnen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.
>Ihre Anfrage erfolgt völlig unverbindlich.
>Erst nach Ihrer Auftragserteilung, durch einen Dienstleistungsvertrag mit Ihnen zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung, fallen die im    nächsten Menüpunkt unter "Unsere Kosten im Überblick" für Sie an.
>Bei diesen Bearbeitungsgebühren handelt es sich um einmalige und endgültige Preise.
>Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
>Weitere Kosten fallen nicht an!

3Unsere Kosten im Überblick
Bis 3 Gläubiger           399,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Bis 5 Gläubiger           699,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Bis 10 Gläubiger         899,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Bis 15 Gläubiger      1.199,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Bis 20 Gläubiger      1.399,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Bis 25 Gläubiger      1.599,00 Euro - incl. gesetzl. MwSt.
Ab 25 Gläubiger   nach individueller Vereinbarung

weitere Kosten fallen für Sie nicht an!
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.


Immobilienangelegenheiten:
Handelt es sich bei bestehenden Schuldverbindlichkeiten um eine Immobilienangelegenheit, geht dieser Bereich zu unserer Abteilung der Immobilienrettung über und wird gesondert besprochen!

Zahlungsweise:
Vorkasse per ganz normaler Banküberweisung.
Leider müssen wir bei der Zahlungsweise auf Vorkasse per Banküberweisung bestehen, um die immer wiederkehrenden Zahlungsausfälle im Vorhinein auszuschließen.
Nach Ihrer Auftragserteilung werden Sie von uns per E-Mail eine schriftliche Auftragsbestätigung mit gleichzeitiger ordentlicher Rechnungsstellung und dazugehöriger Dienstleistungsvereinbarung erhalten. Sobald unsere Kostennote bei uns verbucht werden konnte, erhalten Sie eine weitere Bestätigungs-E-Mail über Ihren Zahlungseingang.
Ab diesem Zeitpunkt nehmen wir die kaufmännischen Arbeiten zu Ihrer außergerichtlichen Entschuldung auf.

1Unsere Dienstleistungen
Werden offen, transparent und nachvollziehbar zusammengefasst

„Damit wir aber erfolgreich für Sie tätig werden können, benötigen wir eine konstruktive Zusammenarbeit“.

Dabei erwarten wir von Ihnen:         „Wahrheit – Erkenntnis – Einsicht – Ehrlichkeit“

Nur so kann das Ergebnis :         „die Klarheit und die gewonnene finanzielle Freiheit sein“



2Diese Arbeiten leisten wir für Sie
> erstes unverbindliches und kostenfreies Informationsgespräch, (keine juristische und steuerliche Rechtsberatung)
> Sichtung und Aufbereitung Ihrer Gläubigerunterlagen, (kaufm. Dienstleistung)
> kaufm. Recherche bei fehlenden Gläubigern oder Gläubigerunterlagen
> vollständige kaufm. Koordination und Organisation Ihrer außergerichtlichen Entschuldung
> rechnerisch dargestellte Kalkulation Ihrer außergerichtlichen Entschuldung.
> kaufm. Übersichtliche Konzeption für die Entschuldung.
> kaufm. Erstellung von annahmewürdiger Vergleichskorrespondenz für alle beteiligten und involvierten Gläubigerparteien
> Detaillierte Berechnung der monatlichen Rückzahlungsrate an vorhandene Gläubigerparteien.
> kaufm. Abschluss Ihrer gütlichen und außergerichtlichen Entschuldung

3Diese Arbeiten und Dienstleistungen können wir für Sie - nicht!!! - erbringen
> Einleitung eines gesetzlichen Insolvenzverfahrens. Diese kann nur durch geeignete Personen erfolgen.
> Die Schuldnerberatung erbringt ausschließlich und ausnahmslos Dienstleistungen kaufmännischer Art.
> alle Arten der Rechtsberatung
> Rechtsbesorgungsgeschäfte
> Steuerberatung
> Verkauf oder Vermittlungen von Finanzdienstleistungen
> Verkauf oder Vermittlung von Versicherungen oder Bausparverträgen
> Annahme von Mandantengelder zur Weiterleitung an die jeweiligen Gläubigerparteien.

Wenn es einen Weg gibt, Ihnen zu helfen, dann werden wir diesen finden.
Geben Sie uns Ihr Vertrauen, dann haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, welcher das Leben für Sie und Ihre Familie wieder lebenswert machen kann.

„Zögern Sie nicht – handeln Sie sofort“


 

Wahrheit – Erkenntnis – Einsicht - Ehrlichkeit
ergibt
Klarheit und Freiheit

„Legen Sie Ihre Scheu ab, verlieren Sie keine Zeit“

Kontaktieren Sie uns!

Sie benötigen nur ein wenig Zeit um das nachfolgende Formular auszufüllen.
Oder rufen Sie uns einfach über unsere Hotline an!


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